GesundheitLeben

Krankenversicherung – Welche Möglichkeiten gibt es bei Aufnahme des Studiums

Je nach der individuellen Situation der Studierenden unterscheiden sich die Möglichkeit der Krankenversicherung und die monatliche Beitragsbelastung während der Zeit an der Hochschule.

Familienversicherung:
Junge Menschen, die sich in Schul- und Berufsausbildung befinden, haben die Möglichkeit, auch während des Hochschulstudiums in der beitragsfreien Familienversicherung über ihre Eltern zu verbleiben. Dies ist in der Regel bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres möglich. Für bereits verheirate Studierende gibt es keine Altersgrenze, wenn diese über den Ehegatten versichert sind. Bei der Familienversicherung ist das eigene Einkommen wichtig. Wer neben dem Studium arbeitet, darf nicht mehr als die Geringfügigkeitsgrenze verdienen. Ab Oktober 2022 steigt die Geringfügigkeitsgrenze auf 520 Euro im Monat. Für alle anderen Einnahmen, wie zum Beispiel aus Vermietung und Verpachtung, liegt die Grenze beim Gesamteinkommen im Jahr 2022 bei 470 Euro monatlich. Sind die Alters- und Einkommensgrenzen überschritten, ist die Familienversicherung nicht mehr möglich. Bis dahin ist die Familienversicherung vorrangig gegenüber der Krankenversicherung der Studenten (KVdS).

Krankenversicherung der Studenten (KVdS):
Mit der Einschreibung für ein Studium an einer deutschen Hochschule werden Studierende versicherungspflichtig in der Krankenversicherung der Studenten – kurz KVdS genannt. Für die KVdS müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Eine Versicherung ist grundsätzlich bis zum Ende des Semesters möglich, in dem die/der Studierende das 30. Lebensjahr vollendet. Studierende müssen ihr Hauptaugenmerk auf das Studium legen, d.h. es darf in der Regel nebenbei nicht mehr als 20 Stunden wöchentlich gearbeitet werden. Das erzielte Entgelt in dieser Beschäftigung spielt – im Gegensatz zur Familienversicherung – keine Rolle. Der Beitrag für Studierende wird pauschal bemessen. Er ist abhängig vom Höchstsatz, den Studierende, die nicht bei den Eltern wohnen, von der BAföG-Stelle erhalten. Hinweis: Studierende, die Anspruch auf BAföG haben, bekommen für die KVdS einen Zuschuss durch die BAföG-Stelle. Dieser umfasst ab Oktober 2022 94 Euro für die Krankenversicherung und 28 Euro für die Pflegeversicherung.

Krankenversicherung als Arbeitnehmende:
Wenn Studierende dauerhaft mehr als 20 Stunden wöchentlich arbeiten, geht man in der Regel davon aus, dass überwiegend eine Beschäftigung ausgeübt wird und das Studium nachrangig ist. In diesem Fall ist die KVdS nicht mehr möglich. Welche Regeln genau für die Krankenversicherung greifen, richtet sich nach den Grundsätzen der ausgeübten Tätigkeit.

Text: pm/UPD · Foto: Envato

Verwandte Artikel

Das könnte Dich auch interessieren
Schließen
Schaltfläche "Zurück zum Anfang"