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Landespflegegeld für 2022 sichern

Antrag kann noch bis zum 31. Dezember 2022 gestellt werden

Der Erstantrag auf Landespflegegeld kann für das Pflegegeldjahr (1. Oktober 2021 bis 30. September 2022) noch bis zum 31. Dezember 2022 gestellt werden. Seit 2018 können Pflegebedürftige, die ihren Hauptwohnsitz in Bayern haben und mindestens einen Pflegegrad 2 nachweisen können, einmal jährlich pauschal 1.000 Euro vom Freistaat erhalten. Anspruchsberechtigt für das Landespflegegeld sind Personen, die im oben genannten Zeitraum oder bereits davor einen Antrag auf Pflegeeinstufung gestellt haben und mit mindestens Pflegegrad 2 eingestuft wurden. Ein gestellter Antrag gilt für die folgenden Jahre fort, sofern die Anspruchsvoraussetzungen bestehen bleiben. Das Antragsformular und weitere Informationen gibt es unter anderem beim Pflegestützpunkt Ostallgäu oder im Internet unter: https://landespflegegeld.bayern.de. Auch mit allen anderen Fragen rund um das Thema Pflege können sich alle Ostallgäuerinnen und Ostallgäuer an den Pflegestützpunkt wenden. Dieser informiert unabhängig und umfassend über staatliche Leistungen sowie weitere Hilfeangebote und bietet bei Bedarf auch komplexe Fallberatungen an. Die Mitarbeiterinnen des Pflegestützpunkts Ostallgäu sind per
E-Mail unter pflegestuetzpunkt@lra-oal.bayern.de erreichbar.

Text: FA/LRA Ostallgäu

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