
Am 1. November ist wieder Allerheiligen. Mit diesem Feiertag beginnt für die katholischen Christen die Zeit des Totengedenkens. Man denkt sicher ungern über den Tod nach, allerdings sollte man sich trotzdem über verschiedene Bestattungsmöglichkeiten frühzeitig informieren. So auch über Feuerbestattungen mit anschließender Urnenbeisetzung oder Erdbestattungen, in welchen die Verstorbenen in Särgen beigesetzt werden.
1960 wurden deutschlandweit nur 10% aller Verstorbenen mit einer Urne beigesetzt. 60 Jahre später, im Jahr 2020, waren es hingegen schon 76%. Die Erdbestattungen gingen in diesem Zeitraum von 90% auf 24% zurück. Aber was sind die Ursachen für diesen enormen Rückgang? Für viele Angehörige spielt der finanzielle Aspekt vermutlich eine große Rolle, denn eine Feuerbestattung kostet mit Beisetzung der Urne im bundesweiten Durchschnitt 5 830 Euro, während die Erdbestattung in einem Sarg bei 7 930 Euro liegt.
2021 gab es in der Stadt Füssen 359 beurkundete Sterbefälle. Davon entfielen zwei Drittel auf eine Feuerbestattung und nur ein Drittel auf eine Erdbestattung. Die Tendenz zur Einäscherung steigt stetig an und wird immer beliebter. Die Urnen können hierbei in einem Grab beigesetzt, oder in einem Kolumbarium aufbewahrt werden. Bei Bestattungsunternehmen kann jeder einen sogenannten Bestattungsvorsorgevertrag abschließen. Mit einem solchen Vorsorgevertrag beauftragt man den Bestatter, nach dem Tod eine Bestattung und Trauerfeier nach den Wünschen des Verstorbenen durchzuführen. Die Kosten hierfür hängen von den Wünschen des Kunden ab. Sie können zwischen 1 000 und 20 000 Euro variieren.
Bestattungsvorsorge
Doch wie viel Sinn macht ein Vorsorgevertrag überhaupt? Er ist vor allem dann wichtig, wenn eine bestimmte Bestattungsart gewünscht wird. Um alle Zweifel auszuräumen, ist es sinnvoll frühzeitig zu dokumentieren, ob man eine Baumbestattung, Seebestattung, Feuerbestattung, anonyme Beisetzung oder ganz anders bestattet werden möchte. Während in Deutschland bei der Grabgestaltung grüne Pflanzen und frische Blumengestecke im Vordergrund stehen, gilt auch hier: Andere Länder, andere Sitten. In Südeuropa und Lateinamerika ist so etwas überhaupt nicht üblich. Stattdessen werden hier eher Kreuze, Schreine und monumentale Grabplatten gefunden. In Italien beispielsweise unterscheidet sich die Grabgestaltung sehr von der hiesigen. Die Gräber sind sehr von der antiken Römerzeit geprägt und man findet vielerorts Schiebegräber oder Mausoleen. In Frankreich sind kompakte Monumente mit Schreinen und Porzellangestecken gängig.
Für viele Menschen ist der Tod ein schwieriges Thema. Deshalb wird in vielen Familien auch nicht über die eigenen Wünsche hinsichtlich der Bestattung gesprochen. Vielmehr entscheiden sich zahlreiche Menschen dazu, ihre Wünsche schriftlich festzuhalten, damit ihre Angehörigen und Erben diese respektieren und befolgen. Geschieht dies innerhalb des Testaments, ergeben sich aber zum Teil Probleme. Einerseits wird die Bestattung nicht zwingend auch von den Erben organisiert. Andererseits wird das Testament zuweilen erst nach de Beerdigung geöffnet – selbst wenn die Erben den Wünschen des Verstorbenen entsprechen wollen, ist es dafür dann manchmal schon zu spät.
Mit einer Bestattungsvorsorge können Verbraucher schon zu Lebzeiten ihre Wünsche bezüglich der eigenen Beerdigung festhalten und auch für die anfallenden Kosten Vorsorge treffen. Viele Bestattungsunternehmen bieten mittlerweile Vorsorgeverträge an. Der Verbraucher legt zusammen mit dem jeweiligen Bestatter genau fest, wie die Beerdigung später aussehen soll – so etwa, welcher Sarg gewünscht wird, wie sich der Ablauf der Trauerfeier gestalten soll, wo der Ort der Beisetzung sein soll etc.. Die Kosten dafür werden noch zu Lebzeiten gezahlt – das entlastet einerseits die Angehörigen finanziell und garantiert andererseits, dass den eigenen Wünschen Folge geleistet werden kann.
Eine Bestattungsverfügung sollte am besten handschriftlich verfasst werden, um keinen Zweifel an der Echtheit des Dokuments aufkommen zu lassen. Alternativ dazu kann eine Verfügung in gedruckter Form für die Vorsorge verwendet werden, wenn die Verfügung von einem Notar oder vom Hausarzt bestätigt wird. Die Bestätigung dokumentiert, dass der in der Verfügung festgehaltene Wille frei und ohne Zwang geäußert wurde. Am Ende der Verfügung steht die persönliche Unterschrift des Verfügenden.
Foto: Hubert Riegger · Text: Andreas Nittmann