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Betreuungsrechtsreform

Qualität der rechtlichen Betreuung soll verbessert werden

Rechtlich Betreuende haben künftig gegenüber der zuständigen Betreuungsbehörde neben der erforderlichen persönlichen Eignung auch eine ausreichende Sachkunde nachzuweisen. Außerdem müssen sie von der Behörde registriert werden. Die Änderungen im Betreuungsrecht treten zum 1. Januar 2023 in Kraft und gelten sowohl für berufsmäßige als auch für ehrenamtliche rechtlich Betreuende.
Das Betreuungsrecht in Deutschland musste aufgrund der UN-Behindertenrechtskonvention überarbeitet werden – insbesondere, um mehr Selbstbestimmung und Teilhabe umzusetzen. Ziel der Gesetzesnovelle ist es, rechtliche Betreuungen dort zu vermeiden, wo auch alternative Unterstützungsformen möglich sind wie zum Beispiel sozialpsychiatrische Dienste, allgemeine Sozialdienste oder ambulant betreutes Einzelwohnen. Rechtlich Betreuende sollen künftig die Betreuten weniger komplett vertreten, sondern vielmehr unter Berücksichtigung ihrer Wünsche nur noch dort unterstützen, wo es notwendig ist.
Menschen in Deutschland, die aufgrund einer Behinderung oder Erkrankung ihre eigenen Angelegenheiten nicht mehr besorgen können, können seit 1994 vom zuständigen Amtsgericht zur Unterstützung in den entsprechenden Lebensbereichen eine rechtliche Betreuung erhalten.

Landratsamt informierte im Rahmen einer Veranstaltung

Zur Betreuungsrechtsreform und ihren Auswirkungen hat die Betreuungsstelle des Landkreises Ostallgäu eine Veranstaltung im Landratsamt organisiert. Peter Berger, Landesgruppensprecher des Bundesverbandes der Berufsbetreuer, vermittelte dabei als Referent rund 40 Teilnehmenden Informationen zu dem Thema – unter anderem zu den Registrierungsvoraussetzungen sowie zum Sachkundenachweis für rechtlich Betreuende.

Text: Landratsamt Ostallgäu

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