LokalesWirtschaft

Immobilienerbe in der Patchworkfamilie: lieber mit Testament

Was erbt der Sohn des Partners aus erster Ehe und was die gemeinsamen Kinder – in einer Patchworkfamilie ist nicht automatisch jedes Familienmitglied Erbe. Da kommt es schnell zu Ungerechtigkeiten und Unklarheiten, was etwa mit einer zu vererbenden Immobilie geschieht. Der Rat des Experten: machen Sie ein Testament.

Nach der gesetzlichen Erbfolge kann sich das Erbe in einer Patchworkfamilie ungleich verteilen. Wie schnell es da ungerecht werden kann, veranschaulicht das folgende Beispiel. Ein verheiratetes Paar mit einem Kind lässt sich scheiden. Nach der Scheidung lebt die Mutter in einer neuen Beziehung, während der Vater mit dem gemeinsamen Kind eine Patchworkfamilie mit einer neuen Partnerin und ihren Kindern bildet. Er möchte verhindern, dass seine frühere Ehefrau – die er bei der Trennung abgefunden hat – von ihm irgendetwas erbt, denn der Rest seines Vermögens soll der Absicherung seiner neuen Familie dienen. Nun stirbt er und nach seinem Testament erbt das eigene Kind die Hälfte, die neue Familie den Rest.

Wenn jetzt sein Kind beispielsweise durch einen Unfall umkommt, und zu diesem Zeitpunkt nicht verheiratet ist oder Kinder hat, geht die von ihm geerbte Hälfte des väterlichen Vermögens doch an die frühere Ehefrau. Sie erbt als Mutter ihres Kindes. Und so geschieht genau das, was der verstorbene Vater nach seiner Scheidung eigentlich hatte vermeiden wollen.

Wenn das leibliche Kind abgesichert werden soll
Ein Ehepaar lässt sich scheiden. Es hat zwei Söhne, die künftig bei der Mutter leben und den Vater regelmäßig besuchen. Nach einiger Zeit heiratet der Mann seine neue Partnerin, mit der er ein gemeinsames Kind hat. Die frischgebackene Ehefrau besitzt eine Eigentumswohnung, mit der sie ihre leibliche Tochter absichern möchte, falls ihr etwas passiert. Sollte sie sterben, erben die Tochter und ihr Ehemann als gesetzliche Erben ihr Vermögen. Sollte ihm danach etwas zustoßen, erben die gemeinsame Tochter und die beiden Kinder aus erster Ehe gleichermaßen. Da die Ehefrau aber gezielt ihre Tochter absichern möchte, kann sie sich nicht auf die gesetzliche Erbfolge verlassen und muss aktiv werden und ein Testament machen.

Regeln Sie Ihr Erbe mit einem Testament
Um all diesen Eventualitäten und Schwierigkeiten zu entgehen, raten Experten dazu, das Erbe mit einem Testament zu organisieren. Dabei ist die Option, dass die Eltern erst als Alleinerben eingetragen werden und dass alle Kinder nach dem Tod von beiden zu gleichen Teilen erben, zu empfehlen. Denken sollte man dabei an den Pflichtteil, der von den Kindern des verstorbenen Elternteils geltend gemacht werden kann. Lassen Sie sich zu all diesen Themen von einem Rechtsexperten beraten.

Fazit: ohne Testament geht es bei Patchworkfamilien kaum
‍Was im Testament stehen soll, hängt von den Wünschen des Erblassers und den individuellen Gegebenheiten ab. Jedoch ist eines sicher: Es sollte ein Testament geben, um eine möglichst gerechte Regelung zu finden. Dabei ist es unerlässlich, sich von einem Rechtsanwalt oder Notar für Erbrecht beraten zu lassen. Grundsätzlich sollte auch durchdacht werden, ob schwer teilbare Vermögenswerte wie Immobilien nicht vor dem Erbfall veräußert werden sollten. Mithilfe eines Immobilienmaklers gelingt dies schnell und zum bestmöglichen Preis. Der daraus erzielte Erlös lässt sich dann einfacher zwischen den Erben aufteilen, was das Streitpotenzial zusätzlich deutlich mindert. Rufen Sie uns einfach an, wir nehmen uns Zeit für Sie und versuchen mit Ihnen gemeinsam die beste Lösung zu finden. Wir freuen uns auf Ihren Anruf!

Ihre Elke Schreiner
Allgäuer Immobilien
Uferstraße 15 · Tel.: 0 83 62 / 92 44 66
87629 Hopfen am See
www.allgaeuer-immobilien.com

Verwandte Artikel

Das könnte Dich auch interessieren
Schließen
Schaltfläche "Zurück zum Anfang"
Nacht der Musik 2024