Coronavirus

Auffrischungs- und Drittimpfungen ab sofort möglich

Der Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 gemäß der Coronavirus-Impfverordnung umfasst jetzt auch Auffrischungs- und Drittimpfungen. Beide Impfvarianten, Auffrischungs- und Drittimpfung, werden aus diesem Grund ab sofort im Corona-Impfzentrum der Stadt Kaufbeuren sowie im Corona-Impfzentrum des Landkreises Ostallgäu in Marktoberdorf angeboten.

Menschen, die bereits über 80 Jahre alt sind, können sich eine Auffrischungsimpfung frühestens sechs Monate nach Erhalt der zweiten Impfdosis verabreichen lassen. Gleiches gilt für Personen mit Immunschwäche oder Immunsuppression. Eine Drittimpfung hingegen kann an Menschen ausgegeben werden, die auch nach zwei Impfdosen keinen ausreichenden Impfschutz aufbauen konnten. Dabei spielt das Alter der Person keine Rolle. Der fehlende Impfschutz wird in der Regel über eine erneute Impfempfehlung des Hausarztes bescheinigt. Mit der Auffrischungs- und Drittimpfung soll erreicht werden, dass Menschen, die besonders durch das Coronavirus bedroht sind, den vollen Impfschutz erhalten.

Die Impfzentren in Kaufbeuren und in Marktoberdorf haben montags bis sonntags jeweils von 8 Uhr bis 16 Uhr geöffnet. An der Anmeldung im Impfzentrum benötigen Sie einen Personalausweis, ohne diesen können Sie nicht geimpft werden. Ebenso sollte der Impfpass mitgebracht werden.

Text/Bild: PM Landratsamt Ostallgäu/Archiv

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