
Drei Möglichkeiten zum Erhalt der Briefwahlunterlagen
Verwaltung empfiehlt bequemen Online-Antrag
Die Stadt Füssen bietet ab sofort Bürgern, die Ihre Stimmen zur Bundestagswahl per Briefwahl abgeben möchten, mehrere Möglichkeiten an, die Briefwahlunterlagen zu erhalten. Bei der Abholung bzw. Beantragung der Unterlagen durch einen Bevollmächtigten ist eine vom Wahlberechtigten unterschriebene Vollmacht nötig (entfällt beim Online-Antrag). Achtung: Hier muss der Wahlberechtigte zwei Unterschriften leisten.
Drei Möglichkeiten
Online: Die bequemste Möglichkeit ist der Online-Antrag. Mit nur wenigen Klicks beantragt der Bürger die Unterlagen. Den Online-Antrag finden Bürger auf der Seite der Stadt Füssen (stadt-fuessen.de) über > Bürgerservice > Wahlamt. Notwendig sind lediglich die Daten auf dem Wahlbenachrichtigungsbrief. Der Bürger wird bei der Eingabe der Daten Schritt für Schritt geführt.
Postalisch: Die Briefwahlunterlagen können auch postalisch beantragt werden. Die Adresse lautet: Stadt Füssen, Wahlamt, Lechhalde 3, 87629 Füssen. Notwendig ist die Nennung sämtlicher Daten des Wahlbenachrichtigungsbriefs.
Persönliche Abholung: Die Abholung in der Blockhütte im Klosterhof ist möglich am Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag zwischen 8 und 12 Uhr sowie montags, dienstags und donnerstags von 14 bis 16 Uhr. Mitzubringen ist der vom Wahlberechtigten ausgefüllte Wahlbenachrichtigungsbrief (s. Antrag auf Briefwahlunterlagen) sowie ein gültiger Personalausweis bzw. Reisepass. Eine Terminvereinbarung ist nicht notwendig, Bürger müssen aber FFP2-Masken tragen und Abstand halten.
Die verschiedenen Abholungsmöglichkeiten im Überblick:
| Art | Weitere Infos | Notwendig |
| Online | www.stadt-fuessen.org > Bürgerservice > Wahlamt | Daten auf Wahlbenachrichtigungsbrief (Antrag auf Briefwahlunterlagen) |
| Postalisch | Stadt Füssen, Wahlamt, Lechhalde 3, 87629 Füssen | Daten auf Wahlbenachrichtigungsbrief (Antrag auf Briefwahlunterlagen) Vollmacht (Bei Abholung durch Bevollmächtigten) |
| Persönliche Abholung | Blockhütte in Klosterhof | gültiger Personalausweis bzw. Reisepass Ausgefüllter Wahlbenachrichtigungsbrief (Antrag auf Briefwahlunterlagen) Vollmacht (Bei Abholung durch Bevollmächtigten) |
Text/Bils: Stadt Füssen/Archiv



