Coronavirus

7-Tage-Inzidenz im Landkreis Ostallgäu überschreitet den Wert von 100

Das Landratsamt Ostallgäu macht amtlich bekannt, dass die nach § 28a Abs. 3 S. 12 IfSG bestimmte Zahl an Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen (7-Tage-Inzidenz) am Freitag, 01.04.2021, nach der Veröffentlichung des Robert-Koch-Instituts bei 301,0 liegt. Im Landkreis Ostallgäu überschreitet somit die 7-Tage-Inzidenz den Wert von 100.

1. Für die Schulen im Landkreis Ostallgäu gilt damit folgende Regelung:

• In der Jahrgangsstufe 4 der Grundschulstufe, der Jahrgangsstufe 11 der Gymnasien und der Fachoberschulen sowie in Abschlussklassen findet unter den Voraussetzungen des § 18 Abs. 4 12.BayIfSMV (negatives Testergebnis) Präsenzunterricht, soweit dabei der Mindestabstand von 1,5 m durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann, oder Wechselunterricht statt.

• An allen übrigen Schularten und Jahrgangsstufen findet Distanzunterricht statt.

2. Für den Betrieb von Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuung und organisierten Spielgruppen für Kinder gelten damit im Landkreis Ostallgäu folgende Regelungen: Die Einrichtungen sind geschlossen.

Diese Regelungen gelten für den Landkreis Ostallgäu für die Dauer der folgenden Kalenderwoche von Montag bis zum Ablauf des folgenden Sonntags. Sie gelten also vom 05.04.2021 bis 11.04.2021.

Das Landratsamt weist darauf hin, dass laut Anordnung der Regierung von Schwaben die Anordnung trotz der Osterferien herausgeben werden muss, da es einige Schulen gebe, die auch in den Ferien unterrichten dürfen.

Text/Bild: PM Landratsamt Ostallgäu/Archiv

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