Coronavirus

Ab Montag eingeschränkte Lockerungen im Ostallgäu

Freistaat Bayern gibt neue Regelungen bekannt

Über das Wochenende stieg der Inzidenzwert im Ostallgäu erneut auf über 60. Damit gilt nach der neuen 12. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (und einer aktuellen Bekanntmachung) des Bayerischen Gesundheitsministeriums für den Landkreis der Inzidenzbereich von 50 bis 100. Dadurch treten in eingeschränktem Umfang Lockerungen ein.

Ab Montag, den 8. März 2021, treten demnach folgende Regelungen in Kraft:

  • Private Treffen von maximal fünf Personen aus zwei Haushalten (Kinder unter 14 Jahren bleiben bei der Gesamtzahl außer Betracht) sind erlaubt.
  • Öffnung des Einzelhandels für Terminshopping-Angebote („Click&meet“), wobei eine Kundin oder ein Kunde pro angefangene 40 m² Verkaufsfläche nach vorheriger Terminbuchung für einen fest begrenzten Zeitraum mit Kontaktdatenerhebung zugelassen werden kann.
  • Individualsport: maximal fünf Personen aus zwei Haushalten und unter freiem Himmel Sport in Gruppen von bis zu 20 Kindern bis 14 Jahren.
  • Öffnung von Museen, Galerien, zoologischen und botanischen Gärten sowie Gedenkstätten für Besucher mit vorheriger Terminbuchung und Kontaktdatenerhebung.
  • Buchhandlungen werden dem Einzelhandel des täglichen Bedarfs zugerechnet. Sie können somit auch mit entsprechenden Hygienekonzepten und einer Begrenzung auf einen Kunden je 10 m² für die ersten 800 m² Verkaufsfläche und darüber hinaus einen Kunden je 20 m² wieder öffnen. Büchereien, Archive und Bibliotheken werden unter den gleichen Voraussetzungen wieder geöffnet.

Nachdem die meisten Landkreise und kreisfreien Städte im Bereich der eingeschränkten Lockerungen liegen, bittet Landrätin Maria Rita Zinnecker die Bürgerinnen und Bürger, die Lockerungen verantwortungsvoll zu nutzen und die Schutzvorkehrungen überall einzuhalten: „Wir haben jetzt ein System, das weitere Öffnungen und damit eine Rückkehr zur Normalität zulässt, wenn sich die Werte weiter verbessern. Es liegt an uns allen, dieses Ziel zu erreichen.“

Text · Grafik: Landratsamt Ostallgäu

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