Coronavirus

Inzidenz über 100 im Ostallgäu: Wieder zurück zum Distanzunterricht

Das Landratsamt Ostallgäu macht amtlich bekannt, dass die nach § 28a Abs. 3 S. 12 IfSG bestimmte Zahl an Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen (7-Tage-Inzidenz) am Freitag, 19.03.2021, nach der Veröffentlichung des Robert-Koch-Instituts bei 148,0 liegt.

Im Landkreis Ostallgäu überschreitet somit die 7-Tage-Inzidenz den Wert von 100.

  1. Für die Schulen im Landkreis Ostallgäu gilt damit folgende Regelung:
    • In Abschlussklassen findet Präsenzunterricht, soweit dabei der Mindestabstand von 1,5 m durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann, oder Wechselunterricht statt.
    • An allen übrigen Schularten und Jahrgangsstufen findet Distanzunterricht statt.
  2. Für den Betrieb von Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuung und organisierten Spielgruppen für Kinder gelten damit im Landkreis Ostallgäu folgende Regelungen:
    Die Einrichtungen sind geschlossen.
    Regelungen zur Notbetreuung werden vom Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege durch Bekanntmachung erlassen.

Diese Regelungen gelten für den Landkreis Ostallgäu für die Dauer der folgenden Kalenderwoche von Montag bis zum Ablauf des folgenden Sonntags.
Sie gelten also vom 22.03.202 bis 28.03.20201.

Text: Landratsamt Ostallgäu

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