Coronavirus

Ostallgäuer Corona-Impfzentren starten am 11. Januar mit Terminvergabe

Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Ostallgäu und der Stadt Kaufbeuren, die einer Gruppe mit der höchsten Priorität angehören, können ab 11. Januar einen Termin zur Corona-Impfung vereinbaren – entweder im Impfzentrum in Marktoberdorf oder im Impfzentrum in Kaufbeuren. Personen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben, werden per Brief über die Möglichkeit zur Terminvereinbarung informiert.

Ein Termin in einem der beiden Impfzentren kann entweder telefonisch oder online vereinbart werden. Das Impfzentrum in Marktoberdorf erreichen Sie unter der Telefonnummer 08342 911-990, das Impfzentrum in Kaufbeuren unter der Telefonnummer 08341 9082351 (täglich von 8 bis 16 Uhr). Die Formulare zur Online-Terminvereinbarung finden Sie auf der Internetseite des Kreisverbandes Ostallgäu des Bayerischen Roten Kreuzes unter www.brk-ostallgaeu.de.

Wer einen Impftermin erhalten hat, sollte seinen Impfausweis, falls vorhanden, zur Impfung mitbringen. Außerdem sollten – wenn möglich – die Einwilligungserklärung, das Aufklärungsmerkblatt und sofern zutreffend die Einwilligung des Betreuers beziehungsweise der Betreuerin ausgedruckt und bereits ausgefüllt sowie unterschrieben zur Impfung mitgebracht werden.

Kontaktdaten der Impfzentren

Impfzentrum Marktoberdorf
Nordstraße 12
87616 Marktoberdorf
Tel.: 08342 911-990
Online-Formular:
www.brk-ostallgaeu.de  
Impfzentrum Kaufbeuren
Alte Weberei 4
87600 Kaufbeuren
Tel.: 08341 9082351
Online-Formular:
www.brk-ostallgaeu.de  

Wer kann einen Termin vereinbaren?

Bei den Personen der höchsten Priorität handelt es sich um Menschen, die in einem Senioren- und Pflegeheim wohnen oder arbeiten, Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit einem sehr hohen Expositionsrisiko tätig sind, Personen, die im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig ältere oder pflegebedürftige Menschen betreuen und Personen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben. Zur Vermeidung längerer Wartezeiten bitten wir diejenigen, die nicht zur höchstpriorisierten Personengruppe gehören, von einer Terminanfrage oder einem Besuch des Impfzentrums abzusehen. Impfungen erfolgen nur bei priorisierten Gruppen nach Voranmeldung und individueller Terminvergabe. Der Zeitpunkt einer allgemeinen Terminvergabe wird rechtzeitig öffentlich bekanntgegeben.

Text: Landratsamt Ostallgäu

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