Coronavirus

Kostenlose Masken für pflegende Angehörige und Bedürftige

Landratsamt Ostallgäu verteilt die Masken im Auftrag des Freistaates Bayern

Pflegende Angehörige und Bedürftige erhalten in den nächsten Tagen kostenlos FFP2-Masken. Im Auftrag des Freistaates Bayern hat das Landratsamt Ostallgäu sofort nach Eingang der Lieferungen durch das Technische Hilfswerk Füssen damit begonnen, die Verteilung zu organisieren. „Uns war es wichtig, dass die vom Freistaat Bayern gelieferten FFP2-Masken schnell und unbürokratisch an ihre Empfänger gelangen. Der Weg über die Gemeinden und die Post war die naheliegende Lösung“, erklärt Maria Rita Zinnecker das Verteilungskonzept des Landratsamtes.

Etwa 26.000 Masken werden insgesamt an pflegende Angehörige und Bedürftige im Landkreis abgegeben. Die Verteilung für die pflegenden Angehörigen übernehmen jeweils die Wohnortgemeinden. Dazu hat das Landratsamt das Lager für die Kommunen zur Abholung geöffnet und Mitarbeiter der Führungsgruppe Katastrophenschutz koordinieren die Abgabe der Kontingente. Jede Hauptpflegeperson kann ab 25. Januar 2021 am Wohnort der zu pflegenden Person drei Masken abholen. Bei der Abholung in der Gemeinde genügt es, wenn ein Schreiben der Pflegekasse vorgelegt wird, das den Pflegegrad der zu betreuenden Person nachweist.

„Die Gemeinden sind schnell erreichbar und kennen die Situationen vor Ort. Daher sind wir dankbar, dass sich die Bürgermeister bereit erklärt haben, die Ausgabe in der Gemeinde vorzunehmen“, freut sich Landrätin Maria Rita Zinnecker über die Beteiligung der Gemeinden. Wie und wo die Abgabe bei den Gemeinden erfolgt, ist in den Rathäusern zu erfahren.

Bedürftige werden vom Kauf einer FFP2-Maske entlastet.

Zusätzlich erhalten auch viele Bedürftige im Landkreis FFP2-Masken. Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherungsleistungen (z. B. Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII) erhalten in den nächsten Tagen ein Paket mit fünf Masken per Post. Hintergrund der Verteilung ist die vom Freistaat Bayern eingeführte Regelung, dass in bestimmten Bereichen des öffentlichen Lebens wie bei der Pflege, dem Einkaufen oder der Fahrt in öffentlichen Verkehrsmitteln eine FFP2-Maske getragen werden muss. Mit dieser Aktion sollen Bedürftige vom Erwerb der Masken entlastet und die pflegenden Angehörigen eine ähnliche Behandlung erfahren wie berufliche Pflegekräfte.

Text · Foto: Landratsamt Ostallgäu

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