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Erhöhter Festzuschuss für Zahnersatz

Anpassung älterer Heil- und Kostenpläne möglich

Seit dem 1. Oktober zahlt die Krankenkasse höhere Festzuschüsse. Ab sofort müssen gesetzlich Versicherte damit einen geringeren Eigenanteil an den Kosten für eine Standardbehandlung zahlen, wenn sie beim Zahnarzt Zahnersatz erhalten. Aber Achtung: Wurde der Heil- und Kostenplan vor Oktober ausgestellt, sind darin noch die alten Werte eingetragen.

Regelversorgung, Festzuschuss, Heil- und Kostenplan:
Was steckt dahinter?

Krankenkassen übernehmen einen Teil der Kosten, wenn gesetzlich Versicherte eine zahnärztliche Versorgung mit Zahnersatz wie Prothesen, Kronen oder Brücken erhalten sollen. Dazu müssen sich die Versicherten zunächst vom Zahnarzt einen Heil- und Kostenplan erstellen lassen. Dieser hält unter anderem den Befund und die geplante Versorgung, sowie den Eigenanteil des Versicherten fest. Bei der sogenannten Regelversorgung handelt es sich um die günstigste, aber ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Maßnahme. Einen prozentualen Anteil der Kosten dieser Regelversorgung übernimmt die Krankenkasse, sofern sie den Heil- und Kostenplan genehmigt. Dieser Teil heißt Festzuschuss und ist gesetzlich festgelegt.

Was hat sich geändert?

Dass sich die Höhe der Festzuschüsse ändern soll, wurde bereits im vergangenen Jahr gesetzlich festgelegt. Seit Oktober übernimmt die Krankenkasse nicht mehr nur 50 Prozent, sondern 60 Prozent der Regelversorgung. Der Festzuschuss erhöht sich noch einmal, wenn Versicherte anhand ihres Bonushefts nachweisen, dass sie ihre Zähne regelmäßig gepflegt haben und jährlich eine Vorsorgeuntersuchung bei ihrem Zahnarzt durchführen ließen. Können sie dies für einen Zeitraum von fünf Jahren nachweisen, erhöht sich der Festzuschuss von 60 Prozent auf 70 Prozent. Sind es zehn Jahre, übernimmt die Kasse nun sogar 75 Prozent statt bisher 65 Prozent der Regelversorgung. In diesem Fall gib es noch eine weitere Neuerung: Haben Versicherte in zehn Jahren lediglich eine Untersuchung versäumt und können sie dies begründen, hat der Gesetzgeber nun etwas mehr Nachsehen. In diesem Ausnahmefall bleibt es bei 75 Prozent Festzuschuss.

Anpassung der Genehmigung des Heil- und Kostenplans

Ärgern werden sich allerdings Patienten, deren Heil- und Kostenplan bis zum 30. September ausgestellt wurde, denn diese enthalten noch die alten Werte. Es gibt die Möglichkeit, den erhöhten Festzuschuss direkt bei ihrer Krankenkasse nachzufordern, wenn der Zahnersatz erst ab dem 01.10.20 eingegliedert, das heißt endgültig eingefügt, wurde. Ein neuer Heil- und Kostenplan ist nicht nötig. Beachten sollten Versicherte aber, dass ein Heil- und Kostenplan nur die begrenzte Gültigkeitsdauer von sechs Monaten hat.

Text: pm/UPD · Envato

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