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Kfz-Ersatzteile werden billiger – aber mit Verzögerung

Die Liberalisierung des Ersatzteilmarktes und damit mehr Wahlfreiheit und niedrigere Preise wurde vom Bundestag am 10.9.2020 beschlossen. Das Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs führt die sogenannte Reparaturklausel in das Designrecht ein, die einen freien Wettbewerb im Sekundärmarkt, also bei Ersatzteilen, ermöglichen soll. Der sogenannte Designschutz, der sich auf die äußere Erscheinungsform eines Produktes, wie zum Beispiel eines Kotflügels bezieht, wird nun abgeschafft. Dies hat zur Folge, dass freie Ersatzteilhändler künftig mit Automobilherstellern und deren Original-Ersatzteilen konkurrieren dürfen.

Allerdings werden Verbraucher nicht sofort von der neuen Regelung profitieren können, da die Reparaturklausel aufgrund eines im Gesetz ebenfalls geregelten Bestandsschutzes für bereits eingetragene Designs nur für die Ersatzteile wirken wird, deren Design nach dem Inkrafttreten des Gesetzes angemeldet werden. Für bereits vor diesem Zeitpunkt eingetragene Designs gilt weiterhin der bisherige Designschutz. Somit verzögert sich die positive Wettbewerbswirkung und die Möglichkeit der Verbraucher von günstigeren Ersatzteilen zu profitieren um bis zu 25 Jahre.

Bisherige Rechtslage: Monopolstellung der Autohersteller

Hintergrund für die Neuregelung ist, dass bisher die Autohersteller den Preis für sichtbare Ersatzteile, wie z. B. Außenspiegel, Scheinwerfer, Stoßfänger, Kotflügel oder andere Karosserieteile aufgrund eingetragener Designrechte bestimmen konnten, da sie nach dem Geschmacksmusterrecht vollen Designschutz hatten. Das heißt: Meldete ein Automobilhersteller ein Teiledesign, zum Beispiel für einen Seitenspiegel beim Deutschen Marken- und Patentamt oder dem Europäischen Markenamt als Geschmacksmuster an, konnte er gegen den Nachbau vorgehen. Sie hatten damit eine Monopolstellung. Monopole sind für Verbraucher teuer: Nur einer bestimmt den Preis, der Kunde muss zahlen, was verlangt wird.

Ein bisschen Konkurrenz duldeten die Hersteller trotzdem: Es gibt eine freiwillige Selbstverpflichtung, nach der sie nicht gegen Kopierer vorgehen. Berufen konnte sich darauf aber niemand. Händler, die günstige nachgebaute Ersatzteile vertrieben haben, mussten befürchten, dass der Staatsanwalt gegen sie aktiv wird.

Deshalb zögerten Händler und mittelständische Teileproduzenten, nachgebaute Kotflügel und ähnliche Teile in großem Stil zu vertreiben. Der freie Ersatzteilmarkt für sichtbare Kfz-Ersatzteile funktionierte in Deutschland daher nicht. Anders als in anderen europäischen Ländern wie den Niederlanden, Belgien, Polen oder Italien, wo schon heute freier Wettbewerb herrscht.

Text · Foto: ADAC

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