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40 Jahre Fußgängerzone in Füssen

Im Gespräch mit Füssens
Bürgermeister Max Eichstetter

über die Fußgängerzone Füssen

Die Fußgängerzone feiert ihr 40-jähriges Bestehen. Geplant war, dass auch die innere Kemptener Straße sowie die Luitpoldstraße in die Fußgängerzone integriert werden. Wie wahrscheinlich ist es, dass dieses Vorhaben umgesetzt wird? Pläne dafür sind anscheinend seit vielen Jahren vorhanden.
Natürlich wird es hier keine kurzfristige Umsetzung geben, jedoch wurde im Tunnelkonzept Mitte Juni von Dr. Beyer der Stadttunnel vorgestellt und dort ist langfristig auch die Entwicklung der inneren Kemptener Straße sowie der Luitpoldstraße geplant.

Die Fußgängerzone lebt von Geschäften, die individuell sind. Welche Möglichkeiten werden Sie schaffen, dass die Verdrängung der Geschäfte in Gewerbegebiete nicht passiert und auch ein ausgewogenes Sortiment an Waren in der Innenstadt bleibt?
So viele individuelle, Inhaber geführte und liebevoll präsentierte Geschäfte, Läden und Boutiquen wie in Füssen finden Sie nirgends sonst im Allgäu. Nehmen Sie unsere Gastronomie: Egal, ob Ihnen nach einem Gasthof in der Altstadt, einem Biergarten im Grünen oder einem Restaurant am See ist, die kulinarische Auswahl ist riesengroß. Knapp 130 Gastronomiebetriebe machen rund 5,5 Prozent der Wirtschaftsleistung der Stadt aus. Füssen hat einen gesunden Branchenmix aus Einzelhandel, Handwerk und Industrie mit teilweise jahrhundertelanger Tradition. Wir sind eine Stadt zum Bummeln, Verweilen, zum Einkaufen und Schlemmen. Das müssen wir weiter fördern und unterstützen. Derzeit bin ich mit den jeweiligen Einzelhändlern im Gespräch, um einen Gesamtüberblick der Strategien und Zeitpläne der Geschäfte zu erhalten.

Sie haben vor kurzem erwähnt, dass Sie ein Stadtmarketingkonzept erarbeiten lassen werden. Welche Wichtigkeit nimmt dabei die Fußgängerzone ein, auch im Hinblick auf die Attraktivierung der sogenannten B- und C-Lagen, die insbesondere in der ruhigen Zeit in den Hintergrund geraten?
Derzeit sind wir in der Ausschreibung nach Projektbegleitern, die uns in dieser Fragestellung begleiten werden.

Für mobil eingeschränkte Menschen gestaltet sich die Fortbewegung in der Fußgägerzone schwierig, wenn zum Beispiel die seitlichen Streifen mit den Plattenbelägen durch andere Fußgänger genutzt werden. Welche Maßnahmen könnte die Stadt ergreifen, diesen öffentlichen Raum so zu gestalten, um ihn generell für Menschen mit Behinderungen gut nutzbar zu machen?
Wichtig ist, dass die heute übliche Restgehwegbreite von 1,50 Meter zwischen Tischen und Bordstein bzw. Fußgängerbereich ein absolutes Mindestmaß bleiben muss, auch Rollstühle und Kinderwägen müssen durch. Zudem könnte dadurch eine Blindenführung entlang der Gebäude erstellt werden, um den Weg barrierefreier zu gestalten.

Text: Sabina Riegger · Fotos Hubert u. Bruno Riegger

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