Coronavirus

Keine Besuche mehr in den Allgäuer Gefängnissen

Auch Bayerns Häftlinge spüren die Auswirkungen der Corona-Krise. Keine Regelbesuche, keine Ausgänge . Wie lange das dauern wird steht noch in den Sternen. Prognosen abzugeben ist unmöglich und Spekulationen würden dem Ganzen nur schaden. Fakt ist jedoch, dass in den  Gefängnissen Sorge um eine Ansteckung mit dem Corona-Virus herrscht. Strikte Vorsichtsmaßnahmen sollen dabei helfen, die Risikogruppen in den Gefängnissen davor zu schützen.

Denn überdurchschnittlich viele Häftlinge leiden an Krankheiten wie Hepatitis C oder HIV oftmals verbunden mit einer Sucht. Außerdem gibt es Vorbelastungen durch psychische oder psychiatrische Störungen und viele Insassen sind ältere Männer und auch Frauen. Die Justiz hat während der Corona-Pandemie eine größere Flexibilität in Strafprozessen bekommen. Um das Platzen von Prozessen zu verhindern, wird im Strafverfahren eine längere Unterbrechung der Hauptverhandlung ermöglicht und nicht unbedingt notwendige Strafverfahren zurückgestellt, es sei denn, es geht um Haft- und Unterbringungssachen oder die Einhaltung von Fristen. Füssen aktuell sprach mit Anja Ellinger, Anstaltsdirektorin der JVA in Kempten und Memmingen.

Auch die JVA hat die Regelbesuche wegen der Ansteckungsgefahr des Corona-Virus außer Kraft gesetzt. Wie haben die Häftlinge darauf reagiert?

Nachdem das benachbarte Tirol vom RKI zum Risikogebiet erklärt wurde, stellten wir von Regelbesuchen auf Telefonate um. Die Häftlinge brachten dafür Verständnis auf, wofür ich sehr dankbar bin.

Welche Kontaktmöglichkeiten haben sie?

Die Gefangenen dürfen als Ersatz für Besuche telefonieren. Briefe schreiben ist im Justizvollzug ohnehin erlaubt und anders als draußen bisher, üblich.

Können die Häftlinge auch eine Video-Telefonie in Anspruch nehmen?

Grundsätzlich ist Video-Telefonie in Corona-Zeiten auch im Justizvollzug erlaubt, bei uns aber leider noch nicht umsetzbar, auch bei uns gibt es wie draußen derzeit natürlich Grenzen der Netzkapazität.

Wie nehmen die Häftlinge diese außerordentliche Situation an?   

Ich rede viel mit den Gefangenen und erfahre sehr viel Verständnis. Auch heute erhielt ich die Rückmeldung, dass sich die Gefangenen bei uns relativ sicher fühlen. Aber es gibt natürlich die Sorge um die Angehörigen und den immanenten Wunsch nach Freiheit.

Es heißt, dass auch das Personal vorübergehend in der JVA bleiben muss um eine eventuelle Infizierung aus der JVA draußen zu halten. Inwieweit stimmt das?

Umgekehrt wird ein Schuh daraus: Bedienstete, die sich in einem Risikogebiet aufhielten, Kontakt zu einem Corona(verdachts)fall hatten oder selbst respiratorische Symptome haben, bleiben zu Hause.

Wie wird das mit den Neuzugängen behandelt? Kommen sie sofort in eine 14-tägige Quarantäne?

Ja, sie werden erst einmal 14 Tage lang von den übrigen Gefangenen abgesondert untergebracht.

Würde ein Insasse positiv auf das Corona-Virus getestet werden, welche Schutzmaßnahmen gibt es für eine Quarantäne bzw. gibt es eine ärztliche Versorgung im Haus oder wird der Patient in ein Krankenhaus gebracht?

Um die Krankenhäuser nicht zu überlasten, werden auch infizierte Gefangene erst einmal bei uns in Quarantäne genommen und von unserem medizinischen Personal versorgt. Das ist ja auch im Interesse der Sicherheit der Bevölkerung und in unserem Interesse, weil wir in Kliniken untergebrachte Gefangene personalintensiv bewachen. Wenn nach Einschätzung der Ärzte eine stationäre Behandlung im Klinikum  notwendig ist, wird diese selbstverständlich stattfinden.

Essen alle Häftlinge zusammen oder werden die Mahlzeiten getrennt in der Zelle eingenommen?

Grundsätzlich werden die Mahlzeiten getrennt in den Hafträumen eingenommen. Die Gefangenen, die in der Justizvollzugsanstalt Kempten noch arbeiten, essen mittags im Speisesaal. Da wir aber die Arbeit  aufgrund der derzeitigen Situation reduziert haben, können die Gefangenen sowohl in den Betrieben, als auch im Speisesaal ausreichenden Abstand zueinander halten.

Dürfen Anwälte ihre Klienten besuchen? Wenn ja, welche Schutzmaßnahmen gelten hier? Und wenn Nein, wie verhält sich das mit jenen, die in der Untersuchungshaft sind?

Die Verteidigung darf auch in Corona-Zeiten selbstverständlich nicht behindert werden. Besuche der Verteidiger finden zum Schutz ihrer Mandanten hinter einer Trennscheibe statt. Das gilt in besonderem  Maße in der Untersuchungshaft.

Wie viele Häftlinge sind derzeit in der JVA untergebracht?

In der Justizvollzugsanstalt Kempten befinden sich heute 328 Gefangene.

In ganz Deutschland werden Menschen, die eine Ersatzfreiheitsstrafe antreten sollen, gerade auf freien Fuß gelassen. Auch bei Ihnen?

Bayern war eines der ersten Bundesländer, das diese Entscheidung traf.         

Freiheitsstrafen von unter drei Jahren werden in Berlin bis zum Sommer nicht vollstreckt, wenn sich die Verurteilten noch nicht in Haft befinden. In Hessen sollen verurteilte Personen, die von Beginn an in den Offenen Vollzug gehen würden, bis auf Weiteres nicht geladen werden. Wie sieht das in Bayern aus?

In Bayern werden derzeit Personen, die Ersatzfreiheitsstrafen, Jugendarrest und Freiheitsstrafen von bis zu sechs Monaten verbüßen müssten, nicht zur Vollstreckung geladen, soweit nicht spezialpräventive Gründe, z. B. Gefahr für die körperliche Unversehrtheit oder sexuelle Selbstbestimmung, entgegenstehen oder Vollstreckungsverjährung droht.

Nehmen wir an, das Worst Case Szenario passiert und das Corona-Virus verbreitet sich in der JVA rasant aus. Gibt es für diese Situation einen Notfallplan?

Selbstverständlich gibt es einen Notfallplan, den wir bereits präventiv umsetzen: Um im Ernstfall über genügend Personal zu verfügen, haben wir bereits seit über einer Woche auf eine Art Notbetrieb umgestellt entsprechend dem Grundsatz, „Spare in der Zeit, dann hast du in der Not“. Sollten Gefangene infiziert sein, wird schnellstmöglich geprüft, ob eine Strafunterbrechung oder eine Aufhebung des  Haftbefehls in Betracht kommen.

Haben Sie in Ihren Gefängnissen bereits einen Corona Infizierten?

Gott sei Dank ist uns bislang keine Corona-Infektion bekannt.

Anmerkung der Redaktion: Ersatzfreiheitsstrafen werden verhängt, wenn etwa Geldbußen oder andere Auflagen nicht erfüllt werden können.

Text: Sabina Riegger/ Bild:Wikipedia

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