Coronavirus

Corona-Soforthilfeprogramm für bayerische Unternehmen

Die Bayerische Staatsregierung hat ein Soforthilfeprogramm eingerichtet, das sich an Betriebe und Freiberufler richtet, die durch die Corona-Krise in eine existenzbedrohliche wirtschaftliche Schieflage und in Liquiditätsengpässe geraten sind.

Die Anträge für die Soforthilfe sind ab sofort online unter
https://www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona/
abrufbar. Der Antrag muss direkt bei der Regierung von Schwaben eingereicht werde.

Ansprechpartner zum Thema Soforthilfe/Härtefallfonds Corona bei der Wirtschaftsförderung der Regierung von Schwaben:

Gebiet Schwaben
Regierung von Schwaben
Fronhof 10
86152 Augsburg
Telefon: 0821 327-2428
E-Mail: soforthilfe-corona@reg-schw.bayern.de
Internet: www.regierung.schwaben.bayern.de

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