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Zusätzliche Kosten beim Augenarzt

Wann zahlt die Kasse für das „Brillenrezept“?

“Die Kosten für die Brillenverordnung müssen wir Ihnen extra berechnen.“ Diesen Satz hören viele gesetzlich Versicherte, die sich bei ihrem Augenarzt ein sogenanntes Brillenrezept ausstellen lassen. Unter welchen Bedingungen sie die Kosten tatsächlich selbst tragen müssen, erklärt Dr. Johannes Schenkel, ärztlicher Leiter der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD).

Wer Probleme mit der Sehkraft hat, sollte einen Augenarzt um Rat fragen. Dieser kann mithilfe verschiedener Untersuchungen feststellen, ob eine Sehschwäche vorliegt oder ob sich die Sehkraft verschlechtert hat. „Klagt der Versicherte über Sehbeschwerden, werden die Kosten für die notwendigen Untersuchungen von der Krankenkasse übernommen“, sagt Dr. Schenkel. Anders sieht es bei der Brillenverordnung aus. „Diese bezahlt die Kasse nur dann, wenn auch die Voraussetzungen für die anschließende Kostenübernahme der Sehhilfe vorliegen. Allerdings wird eine solche Verordnung auch nur dann benötigt.“

Zuschuss für die Sehhilfe

Eine solche Voraussetzung ist zum Beispiel gegeben, wenn man aufgrund einer Kurz- oder Weitsichtigkeit eine Brille mit mehr als plus oder minus sechs Dioptrien benötigt, oder bei einer Hornhautverkrümmung eine Sehschwäche mit mehr als vier Dioptrien ausgeglichen werden muss. In diesen und weiteren Fällen übernimmt die Krankenkasse die Kosten für Sehhilfen in der Höhe vertraglich vereinbarter Preise. Auch die Kosten für die Brillenverordnung sind darin enthalten. Allerdings: Zahlt die Kasse keinen Zuschuss für die Sehhilfe, muss der Patient auch die Kosten für die Ausstellung der Brillenverordnung selbst tragen – falls er eine solche haben will.

Einblick in Patientenakte

Nicht immer ist eine Brillenverordnung notwendig, wenn Patienten eine neue Brille benötigen. Unerlässlich ist die Verordnung, wenn die Krankenkasse die Kosten für eine Sehhilfe übernimmt. In diesem Fall benötigt der Optiker das Dokument, um mit der Kasse abrechnen zu können. Muss der Versicherte die Kosten für die neue Brille ohnehin komplett selbst tragen, reicht es in der Regel aus, um Einsicht in die Patientenakte zu bitten. Dieses Recht steht jedem Patienten auch beim Augenarzt zu. In der Akte sind die aktuellen Messwerte dokumentiert, Versicherte können diese abschreiben oder sich eine Kopie anfertigen lassen. Kopierkosten muss der Patient selbst tragen. Nur wenn der Patient eine spezielle Bescheinigung etwa für den Arbeitgeber oder die Fahrprüfung wünscht, muss er diese privat bezahlen.

Text: UPD · Foto: Unsplash

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