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Auto: Neuerungen 2019

Warnsignal für Elektroautos und Hybride

Bis spätestens 1. Juli 2019 bauen die Hersteller in neuen Typen von Hybridelektro- und reinen Elektrofahrzeugen akustische Fahrzeug-Warnsysteme (Acoustic Vehicle Alerting System — AVAS) ein. Bis spätestens 1. Juli 2021 bauen die Hersteller in allen neuen Hybridelektro- und reinen Elektrofahrzeugen ein AVAS ein. Die akustischen Fahrzeug-Warnsysteme (Acoustic Vehicle Alerting System — AVAS) ersetzen das fehlende akustische Signal mittels eines Schallzeichens, da Fahrzeuge ohne Motorengeräusch für Verkehrsteilnehmer, insbesondere blinde und sehbehinderte Fußgänger sowie Radfahrer, zur Gefahr werden können. Das AVAS-Schallzeichen soll eindeutig auf das Fahrzeugverhalten hinweisen und mit dem Geräusch eines mit Verbrennungsmotor ausgestatteten Fahrzeugs der gleichen Klasse vergleichbar sein. Rückfahrgeräusche sind verpflichtend, Standgeräusche sind optional.

Schnell-Ladesäulen für E-Autos werden eichgenau

Ab 1. April 2019 müssen auch Schnell-Ladesäulen über eichrechtskonforme Messgeräte verfügen. Da Schnellladesäulen das Laden mit Gleichstrom ermöglichen und Messungen aufwändiger sind als bei Wechselstrom-Ladestationen, galt bisher für Schnellladesäulen eine Ausnahmegenehmigung.

Euro 6d-TEMP für Benziner und Diesel

Ab 1. September 2019 gilt die Abgasnorm Euro 6d-TEMP für alle Neufahrzeuge. Betroffen sind somit sowohl Benziner als auch Diesel. Zu erkennen sind Fahrzeuge der neuen Norm – geprüft nach WLTP auf dem Prüfstand und zusätzlich nach RDE (Real Driving Emissions) im Fahrbetrieb – an den Buchstaben ZG, ZH oder ZI in Zeile 48 der EG-Übereinstimmungsbescheinigung.

Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge

Ab April 2019 muss in Köln eine Fahrverbotszone für Euro-4-Diesel und Diesel niedrigerer Abgasnormen in der Umweltzone eingerichtet werden. Das Fahrverbot soll ab September 2019 auch Euro-5-Diesel betreffen. Die gleichen Konditionen gelten auch für Bonn, hier sind allerdings nur zwei Straßenabschnitte betroffen.

Spätestens im Juni 2019 werden auf elf Straßenabschnitten in Berlin Dieselfahrzeuge bis einschließlich der Schadstoffklasse 5 verboten. Die Sperrung von weiteren 120 Teilstrecken ist zudem in der Prüfung.

Essen muss eine Fahrverbotszone einrichten, die ab Juli 2019 nur noch von Dieselfahrzeugen mit mindestens Euro 5 und ab September 2019 nur noch mit Euro 6 befahren werden darf. Davon betroffen ist auch ein Abschnitt der Autobahn A40.

In Gelsenkirchen ist ab Juli 2019 der Straßenabschnitt der Kurt-Schumacher-Straße nur noch für Euro-6 Diesel freigegeben.

Ab September 2019 drohen Diesel-Fahrverbote in Mainz, sofern die Grenzwerte in der ersten Jahreshälfte nicht eingehalten werden.

Daneben wurden Fahrverbote nach entsprechenden Gerichtsurteilen in Frankfurt, München und Aachen angeordnet. Während Frankfurt, ebenso wie das Land NRW, ein Revisionsverfahren angekündigt hat und München Strafzahlungen in Kauf nimmt, steht in Aachen die Überarbeitung der Luftreinhaltepläne im Fokus, um Fahreinschränkungen für Dieselbesitzer noch abzuwenden.

Die Stadt Wiesbaden und die DUH wollen sich nach dem Urteil des dortigen Verwaltungsgerichts in einem Vergleich einigen.

Weitere Fahrverbots-Urteile, wie unter anderem für Darmstadt, sind zu erwarten, da die Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegenüber vielen deutschen Städten auf Einhaltung der europäischen Stickstoffoxid-Grenzwerte klagt. Durch diese Klagen könnten weitere Städte gezwungen sein, mindestens auf Teilstrecken Fahrverbote für Dieselfahrzeuge umzusetzen.

In welchen Städten die Luftbelastung zu hoch ist, kann beim Umweltbundesamt nachgelesen werden.

Kfz-Erstzulassung online

Die Neuzulassung von Autos und Umschreibung bei Halterwechsel wird im Rahmen des Projekts i-Kfz digitalisiert. Ab Mitte 2019 sollen Besitzer von elektronischen Personalausweisen ihre Autos auch online zulassen und ummelden können. In den vergangenen Jahren waren das Straßenverkehrsgesetz (StVG) und die Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) im Zuge des Projekts bereits angepasst worden, sodass seit Januar 2015 die Außerbetriebsetzung und seit Oktober 2017 die Wiederzulassung auf denselben Halter bzw. dieselbe Halterin im selben Zulassungsbezirk möglich wurde.

Elektrokleinstfahrzeuge werden legal

Elektrokleinstfahrzeuge, die sogenannten E-Scooter, sollen im Laufe des Jahres 2019 eine eigene und gesetzlich zugelassene Fahrzeugklasse bilden. Ab diesem Zeitpunkt sind die elektrisch unterstützten Tretroller und Monowheels mit Lenkstange versicherungspflichtig und dürfen unter bestimmten Bedingungen am Straßenverkehr teilnehmen.

Voraussetzungen für die Zulassung sind, neben Versicherungskennzeichen und Mofa-Führerschein des Fahrers, eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h und „fahrdynamische Mindestanforderungen“: Das Elektrokleinstfahrzeug muss verkehrssicher sein, beispielsweise bremsen können und steuerbar sein. Eine Helmpflicht besteht nicht, jedoch eine Radwegbenutzungspflicht. Gibt es jedoch keinen Radweg, darf die Straße befahren werden.

Texte: ADAC · Foto: Envato

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