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Strandbad-Neubau am Hopfensee vorerst gestoppt

Die Pläne für das neue Strandbad am Hopfensee liegen nun vorerst auf Eis. Einen regulären Badebetrieb wird es somit in diesem Jahr dort wohl nicht geben. Dabei hätten die Weichen für die Neubaupläne des neuen Strandbades am Abend eigentlich gestellt werden sollen. In seiner Sitzung wollte der Stadtrat den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan „Hopfen – Uferstraße Süd“ fassen, nachdem der Bayerische Verwaltungsgerichtshof vor einer Woche dafür grünes Licht gegeben hatte. Danach hätte nur noch die letztendliche Baugenehmigung seitens des Landratsamtes gefehlt.

Doch gegen kurz vor 17 Uhr legte die Initiative „Aktive Bürger Füssen“ schließlich die notwendige Mindestzahl von Unterschriften für ein neues Bürgerbegehren im Rathaus vor. „Eingegangen sind rund 1.600 Unterschriften“, bestätigte Rathaus-Sprecher Felix Blersch gegenüber Füssen aktuell. „Das sind sogar 500 mehr, als für ein erfolgreiches Bürgerbegehren notwendig sind. Dennoch hat der Stadtrat den Satzungsbeschluss gefasst, weil unserer Ansicht nach hier kein Sicherungsanspruch besteht. Wir prüfen nun aber erst einmal, ob die abgegeben Stimmen auch alle gültig sind.“ „Mit dem Einreichen der Unterschriften ziehen wir das erste Bürgerbegehren nun offiziell zurück“, erklärt Harald Vauk, Sprecher der „Aktiven Bürger“. „Jetzt konzentrieren wir uns auf das neue Bürgerbegehren. Allerdings hat das Vorgehen des Bürgermeisters meine Pläne gestern etwas umgeworfen. Denn zu Sitzungsbeginn hat der Bürgermeister gegenüber dem Stadtrat nicht bekanntgegeben, dass wir 1.600 Unterschriften eingereicht haben. Da bleibt die Frage, ob das rechtmäßig ist, dies dem Stadtrat vorzuenthalten. Das hätte das Abstimmungsverhalten über den Satzungsbeschluss eventuell auch beeinflussen können.“

Die Fragestellung ist entscheidend

Wie berichtet, hatte die Bürgerinitiative bereits im vergangenen Herbst rund 1.200 Unterschriften gesammelt und eingereicht. Der Stadtrat hielt die Fragestellung dabei allerdings für unzulässig, woraufhin die Initiative vor dem Verwaltungsgericht Augsburg und dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München geklagt hatte, ohne Erfolg. Die Gegner des Strandbad-Neubaus hatten unter anderem gefordert, dass das Restaurant mit seiner Terrasse mindestens einen Abstand von fünf Metern zum Seeufer einhält. Ebenso sollte die Gesamtgröße deutlich kleiner ausfallen, als vom Investor geplant. Nun liegt es also wieder am Stadtrat, darüber zu entscheiden, ob die Initiative ein zulässiges Bürgerbegehren formuliert hat. Die Fragestellung für das Bürgerbegehren „Baufenster des Restaurants im Bebauungsplan Hopfen am See, Uferstraße Süd“ lautet diesmal:

„Sind Sie dafür, dass die Stadt Füssen im Rahmen ihrer planerischen Entscheidungen alle erforderlichen Maßnahmen ergreift, um im Bereich des Bebauungsplans „Hopfen 14 – Uferstraße Süd“ ein Baufenster für das Strandbad am Hopfensee zuzulassen, das einen Mindestabstand von fünf Metern zum Seeufer einhält und eine Erweiterung des Strandbadgebäudes mit dem aktuellen Volumen von ca. 1.100 Kubikmeter auf ein maximales Volumen von 1.500 Kubikmeter gestattet?“

Die Begründung:

Im Landschaftsschutzgebiet Hopfen am See, Uferstraße Süd möchte die Stadt Füssen ein Baufenster im Strandbadgelände schaffen, welches den Bau eines ca. 1.000 qm großen und ca. 6,75 m hohen Restaurants inklusive Nebenanlagen mit Betreiberwohnung ermöglicht. Die Flächen für Umkleideräume und öffentliche Sanitäranlagen sowie dem Kiosk mit Kiosk-Terrasse werden verkleinert und machen weniger als 15% des Gesamtbauwerkes aus (von derzeit über 300 qm auf weniger als 130 qm).

Die öffentlichen Parkplätze für Segler, Angler und Badegäste wurden für den Stellplatznachweis des Restaurants zum Privatparkplatz. Neue Parkplätze wurden nicht gebaut oder ausgewiesen. Schon heute ist die Parkplatzsituation rund um das Strandbad mit seinem Kiosk sehr angespannt, so dass aus Gründen des Umweltschutzes, der Verkehrssicherheit in den benachbarten Nebenstraßen, sowie dem abendlichen Ruhebedürfnis der Anwohner in der Nachbarschaft lediglich eine maßvolle Erweiterung mit gleichgroßem Anteil an Sanitär- und Umkleidebereich gebaut werden soll, um den gestiegenen Anforderungen im Qualitätstourismus gerecht zu werden.

Nachdem die Gültigkeit und Anzahl der Stimmen kontrolliert wurden, könnte es bereits in der Sitzung am 26. Februar zu einer Abstimmung im Stadtrat kommen. Sollten die Räte dann die Fragestellung für zulässig erklären, kommt es schließlich zu einem Bürgerentscheid. Fest steht derzeit allerdings jetzt schon, dass es mit der Einreichung der Unterschriften für Investor Fritz Schweiger schwer wird, die geplanten Termine für die Eröffnung des Strandbades sowie des neuen Restaurants, die er für Mitte Juni und Mitte Oktober gesetzt hatte, einhalten zu können.

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