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Letzte Ruhestätte: Unbekannt

Wer in der Bundesrepublik Deutschland mittellos oder ohne Angehörige verstirbt, wird meist völlig anonym bestattet. Einen Ort, an dem Verwandte oder Freunde und Bekannte trauern und gedenken können, gibt es damit nicht. Denn auch einen Anspruch auf ein Grab mit Namen haben mittellose Menschen nach Ansicht der Behörden nicht. Beisetzungen geschehen im Stillen, eben ohne großes Aufsehen.

Im November gedenken die katholische und die evangelische Kirche ihrer Verstorbenen. Feierlich werden an Allerseelen, dem Feiertag nach Allerheiligen oder auch am sogenannten Ewigkeitssonntag, dem Totensonntag, die Gräber gesegnet oder Gottesdienste und Messen gehalten. Unumgänglich ist deshalb an diesem Feiertag der Besuch der Grabstätte der Verstorbenen. Im Fall einer anonymen Bestattung bleibt dies aus.

Immer öfter kommt es mittlerweile auch vor, dass sich Menschen ganz bewusst anonym bestatten lassen, ohne dabei ihre letzten Spuren zu hinterlassen. Schließlich will man den Hinterbliebenen keine Arbeit mit der Grabpflege hinterlassen und überhaupt selber dafür sorgen, dass auch der Weg nach dem Ableben bereits geebnet ist. Bei Menschen die aber in völliger Mittellosigkeit und ohne Nachkommen sterben, steht die Entscheidung über die Art der Bestattung oder Beisetzung allerdings schon vor dem Tod fest. Rund 20 bis 30 anonyme Beerdigungen führt die Lechstadt jährlich aus, „Bestattung im Wege der Ersatzvornahme“, wie es im Behördenjargon genau heißt. In den meisten Fällen handelt es sich um Personen, die über gar keine Angehörigen mehr verfügen, darunter sozial bedürftige Menschen wie Obdachlose oder auch Menschen, die völlig alleine gelebt haben. Laut Gesetz müssen diese Bestattungen von den Kommunen übernommen werden. „Oft sind das zum Beispiel Menschen, die in Seniorenheimen versterben“, erklärt Kerstin Petersohn von der Friedhofsverwaltung der Stadt Füssen. „Natürlich kommt es aber auch vor, dass wir doch noch irgendwelche Nachkommen ausfindig machen können, auch wenn das längere Zeit dauern kann.“ Ist das der Fall, werden die Kosten der Beerdigung an den oder die Nachfahren weitergegeben.

Da die Behörden dem Steuerzahler gegenüber grundsätzlich zur Sparsamkeit verpflichtet sind, wird meist die günstigste Lösung gewählt, also die anonyme Urnenbeisetzung, wofür die Kosten jeweils bei etwa 250 Euro liegen. „Es sei denn, der Verstorbene hat in seinem Testament oder auch mündlich ausdrücklich geäußert, dass er nicht verbrannt, sondern gewöhnlich beigesetzt werden möchte“, so Peterson. Auf dem Füssener Waldfriedhof befinden sich dafür von der Friedhofsverwaltung speziell ausgewiesene Rasenflächen, die auch nicht gesondert gekennzeichnet sind. Nach zehn Jahren werden diese Urnen anschließend in einen extra angelegten Urnenschacht umgebettet. Neben dem bestehenden Urnenfeld wird demnächst auf dem Füssener Stadtfriedhof ein weiteres, neues Feld für 48 Urnen eingerichtet. Außerdem soll es in Zukunft möglich sein auch Baumbestattungen anzubieten, genauso wie auf der Südseite des Friedhofs spezielle Gräber für Muslime entstehen sollen.

Text: Lars Peter Schwarz · Bild: Hubert Riegger

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