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Wer bekommt den Zuschuss?

Gesetzesänderung zum Brillenkauf – Augenoptiker sorgen für Durchblick

Seit dem Frühjahr übernehmen Krankenkassen wieder teilweise die Kosten für Sehhilfen. Doch für 97% der Brillen- und Kontaktlinsenträger ändert sich dadurch nichts. Stellt sich die Frage: Wer bekommt eigentlich wann und wie einen Zuschuss? Hier können die Augenoptiker in ihrer Nähe für den nötigen Durchblick sorgen. Optik-Foto Niebler in Füssen zum Beispiel kennt die Details und sieht die neue Regelung kritisch.

Mit einem Zuschuss dürfen nach dem neuen Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG) nur Erwachsene mit einer Kurz- oder Weitsichtigkeit von mehr als sechs Dioptrien rechnen – wohlgemerkt nur für Brillengläser oder Kontaktlinsen. Die Krankenkassen zahlen grundsätzlich nicht für die Fassung. Wer an einer Hornhautverkrümmung (Astigmatismus) von mehr als vier Dioptrien, einer schweren Sehbeeinträchtigung oder gar Blindheit der Stufe 1 auf beiden Augen leidet, erhält ebenfalls eine Zuzahlung. Bei Kindern und Jugendlichen (bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres) gilt die bisherige Regelung. Hier werden weiterhin Zuschüsse entsprechend der Festbeträge von den Krankenkassen bezahlt. Nach aktuellen Schätzungen des Zentralverbands der Augenoptiker und Optometristen (ZVA) dürfen somit nur etwa drei Prozent der 41,2 Millionen fehlsichtigen Deutschen überhaupt mit einem Zuschuss rechnen. Wie hoch dieser am Ende tatsächlich ausfällt, ist ebenfalls noch nicht final geklärt. Bis Ende 2018 gelten noch die alten Festbeträge, die mitunter lediglich einen Zuschuss von zehn Euro pro Brillenglas vorsehen. „Damit ist das Gesetz eigentlich eine Mogelpackung. Viele Brillen- und Kontaktlinsenträger werden zudem unnötig verunsichert“, kommentiert Holger Höhne als hiesiger Optiker. Doch nicht nur das sorgt aktuell für Unmut bei ihm und vielen anderen seiner Zunft.

Weiterer Knackpunkt: Nach einer geplanten Hilfsmittelrichtlinie sollen Anspruchsberechtigte beim Brillenkauf künftig ein augenärztliches Rezept vorweisen, auch wenn die Krankenkasse bereits zuvor einen Zuschuss gewährt hat, also eine sogenannte Folgeverordnung vorliegt. Wartezeiten von mehreren Monaten auf einen solchen Termin sind keine Seltenheit. Bisher konnten Fehlsichtige Veränderungen ihrer Sehfähigkeit einfach durch den Augenoptiker ihres Vertrauens prüfen lassen. Die Brillen- und Kontaktlinsen-Versorgung ist ihre Aufgabe. Sie sind dafür ausgebildet, alle dafür erforderlichen Untersuchungen vorzunehmen und verfügen über alle technischen und handwerklichen Voraussetzungen. Auch die gesetzlichen Krankenkassen möchten vor diesem Hintergrund weiterhin an der ursprünglichen Regelung festhalten.

Die neue Hilfsmittelrichtlinie soll Ende September 2017 in Kraft treten. Bis dahin hat das Bundesministerium für Gesundheit jedoch noch Zeit, diese zu prüfen und zu beanstanden. Wie letztendlich entschieden wird, bleibt abzuwarten.

Text: pm/Sven Ademi

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