Auto

Motor bei Kälte nicht warmlaufen lassen

10 Euro Geldbuße

Viele Autofahrer beginnen den Tag bereits mit einem Rechtsverstoß: Sie starten den Motor ihres Fahrzeugs und lassen ihn minutenlang laufen, um die Scheiben zu enteisen und um es beim anschließenden Fahren mollig warm zu haben. Etliche Fahrzeughalter sind auch der Ansicht, sie täten ihrem Motor etwas Gutes, wenn sie ihm nicht gleich allzu viel Leistung abverlangen. Doch entsteht dadurch ein nicht unerheblicher Schaden für die Umwelt. Außerdem ist es nach § 30 der Straßenverkehrsordnung (StVO) „verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen.“

Wenn die Polizei einen erwischt, kostet das zehn Euro.

Technisch bringt das Warmlaufenlassen überhaupt nichts. Im Gegenteil: Ein kalter Motor bläst zwei- bis dreimal mehr schädliche Abgase in die Umwelt und produziert noch dazu unnötigen Lärm. Außerdem wird er sehr viel langsamer warm. Deutlich besser erwärmt sich der Motor, wenn man im mittleren Drehzahlbereich fährt. Kurze Strecken von wenigen hundert Metern sind bei Kälte ohnehin Gift für den Motor.

(dpp-AutoReporter/wpr)

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