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Jubiläum: 500 Jahre Bayerisches Reinheitsgebot

Gebot ist laut Meinung einiger Brauer nicht mehr zeitgemäß

Die erste Erwähnung der Bezeichnung „Reinheitsgebot“ stammt vom 4. März 1918, belegt in einem Sitzungsprotokoll des bayerischen Landtags. Seine Einführung geht auf den 23. April des Jahres 1516 zurück, daran erinnert jährlich der Tag des Deutschen Bieres. Damals, so steht es geschrieben, wurde für das Herzogtum Bayern eine neue Landesordnung erlassen, die eine Textpassage enthält, auf die sich das Reinheitsgebot bezieht. Für die Herstellung des Bieres dürfen demnach ausschließlich Hopfen, Malz, Hefe und Wasser verwendet werden.

„Als Jubiläum feiern wir dieses Datum, das für uns eine sehr große Bedeutung hat“, sagt Andreas Helmer, Braumeister und Wirt des Schwangauer Schlossbrauhauses. „Denn als Brauer sind wir stolz darauf, dass wir nach diesem Reinheitsgebot arbeiten können. Auf der anderen Seite gibt es aber auch Brauer, die der Meinung sind, dass das Gebot die Arbeit ein Stück weit einschränkt.“ Immerhin hänge die deutsche Brauwirtschaft im internationalen Vergleich deutlich hinterher, da außerhalb von Deutschland auch andere Zutaten erlaubt sind. So werden in Belgien unter anderem sogenannte Fruchtbiere gebraut. „Grundsätzlich wäre das Reinheitsgebot in der heutigen Zeit auch gar nicht mehr so wichtig“, sagt Andreas Helmer. „Denn wir achten ja sowieso auf saubere und biologische Zutaten. Wären aber andere Zutaten erlaubt, könnten die Brauereien etwas mehr experimentieren. Allerdings wären solche speziellen Biere dann auch immer nur ein Randprodukt oder eine Ergänzung. Die klassischen Biere bleiben einfach die beliebtesten Biere.“ Den weltweiten Markt beobachtet Helmer zwar, er ist aber für den Betrieb seiner lokalen Brauerei nicht relevant. „Trotzdem ist es ein Kampf, sich auf dem Markt zu etablieren, denn die Konkurrenz ist auch in der Region groß.“

Reinheitsgebot ist nicht das älteste Lebensmittelgesetz der Welt

Die weitverbreitete Behauptung, das „bayerische Reinheitsgebot“ sei das älteste Lebensmittelgesetz der Welt, ist dabei nicht belegt. Dafür existieren aber Aufzeichnungen aus dem 18. Jahrhundert v. Chr., wie zum Beispiel der Codex Hammurapi, der schon umfangreiche Bestimmungen zum Lebensmittelrecht enthält, wobei Bier eine bedeutende Rolle einnimmt. Übrigens hatte die ursprüngliche Fassung des Reinheitsgebotes nur kurzen Bestand. Bereits gut 40 Jahre nach seiner Einführung erlaubte ein herzoglicher Erlass Koriander und Lorbeer als weitere Zutaten bayerischer Biere. Im Jahre 1616 ließ die bayerische Landesverordnung dann auch Salz, Wacholder und Kümmel zur Bierproduktion zu.

Text: Lars Peter Schwarz · Bild:  SR

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