Auto

Neuwagenkauf: Auch bei Re-Importen dürfen Extras nicht zwingend fehlen

Günstig darf nicht weniger heißen

Auch wenn es sich bei einem neu gekauften Auto um einen Re-Import (hier aus Russland) handelt, muss der Händler den Wagen zurücknehmen, wenn eine zugesicherte Eigenschaft fehlt und der Händler nicht nachbessern kann. Im konkreten Fall vor dem Landgericht Karlsruhe fehlte an einem Opel Astra der zugesagte Antischleuderschutz (ESP). Der Käufer beanstandete diesen Sachmangel und verlangte Nachbesserung – ohne Erfolg. Deshalb pochte er auf Rückabwicklung des Kaufs – und bekam Recht. Der Verkäufer hätte den Kunden auf das fehlende ESP aufmerksam machen müssen. Es sei nicht „allgemein bekannt“, dass bei Re-Importen oft Komfort- und Sicherheitsextras fehlten, über die in Deutschland angebotene Autos verfügen. Allein die Tatsache, dass Import-Autos günstiger seien, lasse nicht automatisch darauf schließen. (LG Karlsruhe, 5 O 97/10)

dpp-AutoReporter

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