Auto

Gurtpflicht für Taxi- und Mietwagenfahrer

Taxi- und Mietwagenfahrer müssen künftig ebenfalls den Sicherheitsgurt nutzen. Die bisherige Ausnahme, dass sich diese Autolenker während der Fahrgastbeförderung nicht anschnallen müssen, wurde aus Verkehrssicherheitsgründen jetzt aufgehoben, nachdem der Bundesrat auf seiner letzten Plenarsitzung in diesem Punkt einer Verordnung der Bundesregierung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften zugestimmt hat.

Anderen Punkten haben die Länder nur mit Auflagen zugestimmt. So fordern sie die Einführung neuer Regelsätze in den Bußgeldkatalog, um das Befahren von Radwegen in nicht zulässiger Richtung unter bestimmten Umständen konsequenter verfolgen zu können. Zur Begründung führt der Bundesrat aus, dass das Befahren von Radwegen in nicht zulässiger Richtung ein oft vorkommendes Fehlverhalten mit hohem Unfallrisiko und Gefahrenpotenzial darstelle. Die Bußgelder sollen sich zwischen 25 und 35 Euro bewegen.

(dpp-AutoReporter/hhg)

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