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Eine ungewöhnliche Leistungsgarantie

Immobilien Weisenbach geht neue Wege

Eine ungewöhnliche Maklergarantie bietet Christoph Weisenbach seit kurzem seinen Kunden an. Bei Nichtverkauf einer Immobilie erstattet sein gleichnamiges Immobilienbüro in Füssen dem Verkäufer einen Prozent des Marktwertes seiner Immobilie. Füssen aktuell wollte mehr darüber wissen und traf sich mit dem jungen Geschäftsmann.

Sie sind ein Fan von Innovationen. Sie bieten seit mehreren Jahren die „Mietergarantie“ an und jetzt wollen Sie Ihren Kunden bei Nichtverkauf der Immobilie einen Prozent des Verkaufspreises erstatten. Das hört sich sehr gewagt an?

Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung aus über 160 Verkäufen und über 430 Vermietungen  am regionalen Immobilienmarkt ist unsere “Maklergarantie” keinesfalls gewagt. Wir kennen unsere Leistungsstärke und wissen genau, was wir für unsere Auftraggeber erreichen können – und das ist eine ganze Menge.

Durch unsere nun angebotene “Maklergarantie” verpflichten wir uns daher gegenüber dem Eigentümer einer Immobilie sein Objekt zu einem realistischen Marktwert zu verkaufen. Sollten wir diesen Marktwert trotz marktgerechter Bedingungen nicht erzielen, leisten wir den Verkäufern eine Art „Sanktionszahlung“. Unsere “Maklergarantie” ist daher eine reine Leistungsgarantie, bei der wir uns verpflichten, unserem jeweiligen Auftraggebern einen Betrag in Höhe von 1% des Marktwertes zu erstatten, wenn wir seine Immobilie während der Vertragsdauer nicht verkaufen können.
Dieser Marktwert wird im Rahmen der verkaufsvorbereitenden Maßnahmen vorab in einer professionellen und kostenfreien Marktwertermittlung ermittelt und anschließend vertraglich fixiert.

Unsere „Maklergarantie“ ist Bestandteil eines marktüblichen Makleralleinauftrages und für alle gängigen Immobilienarten geeignet bei denen eine Marktwertermittlung konkret durchgeführt werden kann. Allerdings muss man einschränkend sagen, dass Liebhaberobjekte hierfür in der Regel ungeeignet sind. Einen reinen Liebhaberpreis, das sagt schon der Begriff selbst, kann man nicht garantieren.

Ein Prozent des Verkaufspreises kann unter Umständen ziemlich viel sein. Haben Sie keine Sorge, dass es unseriös ausgenutzt wird?

Nein! Ein Immobilienverkauf ist Vertrauenssache und die Eigentümer einer Immobilie bringen uns mit der Beauftragung beim Verkauf Ihrer Immobilie großes Vertrauen entgegen und das seit über 10 Jahren. Während dieser Zeit kam es bei keinem einzigen über uns abgewickelten Verkauf zu verspäteten Kaufpreiszahlungen und viele unserer Auftraggeber haben uns im Verlauf der letzten Jahre auch wiederholt mit dem Vekauf, oder der Vermietung, einer ihrer Immobilien beauftragt.

Wie sichern Sie sich ab und welche Absicherung hat der Kunde?

In unseren marktüblichen Exklusivaufträgen verpflichten wir uns – neben der Erstattung der Garantiesumme aus unserer „Maklergarantie“ – unter anderem zur professionellen, fachgerechten und nachhaltigen Bearbeitung unseres Makleralleinauftrags und zur Aufklärung unseres Auftraggebers über alle Umstände, die für seine Verkaufsentscheidung von Bedeutung sind. Hierzu zählt auch die Durchsetzbarkeit des Angebotspreises.In unseren Makleralleinaufträgen sind die Details explizit geregelt. Sehr gerne stehen wir allen Interessenten die planen Ihre Immobilie verkaufen zu wollen jederzeit für alle eventuellen Fragen zu unserer „Maklergarantie“ telefonisch oder bei einem persönlichen Gespräch zur Verfügung.

Text: Das Gespräch führte Sabina Riegger

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