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So stimmt man richtig ab

Probestimmzettel ab sofort im Internet

Am 16. März 2014 werden im Landkreis Ostallgäu der Landrat, der Kreistag, die Gemeinde- und Stadträte sowie in 41 Gemeinden die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister gewählt. Auf der Homepage des Landratsamts kann jetzt bereits die Stimmvergabe für die Kreistagswahl geprobt werden. „Wir gehen davon aus, dass insbesondere wegen der Wahl zum Kreistag und zu den Stadt- und Gemeinderäten, der Trend zur Briefwahl weiter anhalten und sich noch verstärken wird.“, sagt Kreiswahlleiter Ralf Kinkel.

Für die 60 Sitze im Ostallgäuer Kreistag bewerben sich acht Parteien und Wählergruppen mit insgesamt 351 Kandidatinnen und Kandidaten. Dementsprechend groß ist der Stimmzettel (70 cm x 87 cm). Bei der Kreistagswahl kann der Wähler bis zu 60 Stimmen vergeben. Damit die Wählerinnen und Wähler im Vorfeld die Gelegenheit haben, sich mit dem Stimmzettel für die Kommunalwahl und den Möglichkeiten der Stimmenvergabe vertraut zu machen, hat das Landratsamt auf seiner Homepage unter www.ostallgaeu.de/wahlen einen Probestimmzettel eingestellt.

Da Kommunalwahlen Persönlichkeitswahlen sind, kann der Wähler ganz gezielt seine Stimmen an einzelne Bewerberinnen und Bewerber vergeben. Das sogenannte Kumulieren bedeutet, dass er einer einzelnen Person auf dem Stimmzettel bis zu drei Stimmen geben kann. Dadurch erhält diese mehr Gewicht und kann unabhängig von ihrem Listenplatz bei der Verteilung der Sitze in der Liste ihrer Partei weiter nach vorne kommen. Es gilt „Person geht vor Partei“.

Auf diesem Grundsatz beruht auch das sogenannte Panaschieren, wonach der Wähler seine Stimmen frei an die einzelnen Kandidatinnen und Kandidaten anderer Parteien vergeben kann. Will ein Wähler nicht alle 60 Stimmen einzeln an die Bewerberinnen und Bewerber vergeben, kann er auch – oben auf dem Stimmzettel, beim Wahlvorschlag – eine Liste ankreuzen. Dann erhalten alle Personen auf dieser Liste, an die nicht bereits durch ein Ausfüllen beim Bewerber selbst mehrere Stimmen vergeben wurden, der Reihenfolge nach je eine Stimme der noch verbleibenden Stimmen.

Stehen Bewerberinnen und Bewerber zwei- oder dreifach auf dem Stimmzettel, was zulässig ist, erhalten diese bei der Stimmvergabe über die Liste entsprechend zwei oder drei Stimmen. Es gibt auch die Möglichkeit, eine Liste anzukreuzen und innerhalb der Liste einzelne Namen zu streichen. Diese erhalten dann keine Listenstimmen. Es sollte aber nicht mehr als eine Liste insgesamt angekreuzt werden, da sonst die über die Liste vergebenen Stimmen unklar sind und nicht gewertet werden können.

Ungültig wird der Stimmzettel, wenn die Gesamtzahl der Stimmen überschritten wurde oder nicht erkennbar ist, für wen gestimmt wurde. Das Kreuz oder die Zahl muss daher klar erkennbar in den vorgesehenen Kreis gesetzt werden. Auch zusätzliche Bemerkungen machen den Stimmzettel ungültig.

Text · Bild: pm

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