Auto

Altauto zum Ausschlachten kann teuer werden

Schrottautos nur von anerkannten Betrieben entsorgen lassen

Immer wieder werden in Zeitungen und Internet Schrottautos zum Verkauf oder Verschenken angeboten. Das ist nicht unproblematisch, warnt der Automobilclub Kraftfahrerschutz (KS), obwohl es für manch einen Hobbymechaniker oder manch kleine Werkstatt als interessantes Angebot zum Ausschlachten erscheint. Und manch ein Fahrzeughalter sieht das als bequemen Weg, sein altes Gefährt ohne große Formalitäten zu entsorgen. Doch das ist falsch. Auch ein Kauf- oder Schenkungsvertrag und die Mitteilung an die Zulassungsbehörde reichen nicht aus, weil das „Wirtschaftskreislauf- und Abfallgesetz“ vorschreibt, dass Altfahrzeuge nur an anerkannte Annahme-, Rücknahme- oder Demontagebetriebe übergeben werden dürfen.

Ein privater Aufkäufer oder Beschenkter erfüllt die im Gesetz genannten Voraussetzungen nicht, auch wenn er vorgibt, das Fahrzeug ordnungsgemäß zu entsorgen. Wird ein Schrottfahrzeug ohne Zulassung auf öffentlichem Verkehrsgrund entsorgt, trägt stets der in den amtlichen Dokumenten eingetragene, sogenannte „Letzthalter“ die alleinige Verantwortung. Im einfachsten Fall kann dies als Ordnungswidrigkeit mit Geldbuße geahndet werden.

Befinden sich im Fahrzeug noch Kraftstoff, Öl, Schmierstoffe, Brems- oder Batterieflüssigkeiten, kann es sich sogar um eine umweltgefährdende Abfallbeseitigung handeln. Dies vor allem, wenn durch äußere Einflüsse wie Rost, Materialermüdung oder unsachgemäße Demontage unkontrolliert Flüssigkeiten austreten können. Wer diesen Zustand verursacht, begeht eine Straftat und muss mit Geldstrafe oder Gefängnis rechnen.

Deshalb rät der Automobilclub KS dem Letzthalter, die seit 2002 geltende Rücknahme-Verpflichtung des Herstellers oder Importeurs in Anspruch nehmen. Die ist einfach, unproblematisch und vor allem kostenlos.

Text · Bild:  Auto-Reporter.NET

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