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Vorsorgen für den Tod

Die Bestattungsverfügung

Füssen.  Laut einer aktuellen Umfrage des Vergleichsportals Bestattungen.de wissen 82 Prozent der Deutschen nicht genau, wer sich im Todesfall um die Bestattung und die Bestattungskosten kümmern muss. Während die Gesetze zwar klare Regelungen vorgeben, bergen sie gleichzeitig großes Konfliktpotential zwischen Angehörigen und Erben.

Laut einer aktuellen Umfrage des Vergleichsportals Bestattungen.de wissen 82 Prozent der Deutschen nicht genau, wer sich im Todesfall um die Bestattung und die Bestattungskosten kümmern muss. Während die Gesetze zwar klare Regelungen vorgeben, bergen sie gleichzeitig großes Konfliktpotential zwischen Angehörigen und Erben.

Nur 18 Prozent der von Bestattungen.de Befragten wissen exakt, wer sich um die Organisation und die Kosten der Bestattung kümmern muss; die große Mehrheit der Deutschen weiß es nicht genau. 11 Prozent der Bundesbürger glauben, dass es keine Regelungen gebe. Dabei sind die Bestattungs- und die Kostentragungspflicht in den Bestattungsgesetzen der Bundesländer verankert.

Die Bestattungspflicht betrifft Angehörige nach einer festgelegten Rangfolge. Grob gilt bundesweit die Reihenfolge: zuerst der Ehegatte, dann die volljährigen Kinder, danach die Eltern und abschließend andere Angehörige. Der gesetzlich bestimmte Angehörige kann – unabhängig davon, wie eng der Kontakt zum Verstorbenen war – die Bestattungspflicht nicht ablehnen. Diese Pflicht bedingt dabei nicht die Kostentragungspflicht. Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt, wer für die Kosten aufkommen muss.Die Bestattungskosten trägt der Erbe oder die Erbengemeinschaft. Die Kostentragungs- und Bestattungspflicht können zusammenfallen, müssen es aber nicht. Dies führt oftmals zu verschiedenen Vorstellungen betreffend die Ausgestaltung der Bestattung. „Typische Streitpunkte sind die Art und der Umfang der Bestattung eines Verstorbenen. Dies beginnt bereits bei der Frage, ob ein teurer Eichen-Sarg oder das günstigere Modell aus Kiefer gewählt werden soll“, sagt Bestattungen.de-Geschäftsführer Fabian Schaaf.

Wenn der Erbe in diesem Fall nicht zahlen will, hat der Bestattungspflichtige Pech gehabt. Dann bleibt nur die Klage oder er zahlt die Bestattung selbst. Eine Möglichkeit, bereits rechtzeitig kostenlos vorzusorgen, ist die Bestattungsverfügung. In dieser bestimmt der Verfasser Art und Umfang seiner Bestattung. „Ein Hinweis im Testament reicht nicht, denn dieses wird meist erst nach der Bestattung eröffnet“, erläutert Schaaf.

Eine Bestattungsverfügung enthält verschiedene Bestimmungen, die die Art und den Umfang der Bestattung betreffen. So kann der Verfasser über die gewünschte Bestattungsart verfügen, also etwa den Wunsch nach einer Feuer- oder Erdbestattung äußern. Auch der Ablauf der Bestattung kann festgehalten werden. Wird eine Trauerfeier gewünscht, kann dies angegeben werden, eine Trauerfeier kann jedoch auch bewusst ausgeschlossen werden, wenn der Verfügende auf diesen Bestandteil der Bestattung verzichten möchte. Wenn es eine Trauerfeier geben soll, so kann bereits ein gewünschter Trauerredner und die Trauermusik festgelegt werden. Wenn bereits ein Bestattungshaus bekannt ist, dass die Bestattung durchführen soll, so kann dies angegeben werden. Wenn eine finanzielle Vorsorge, etwa in Form eines Sparbuchs oder einer Sterbegeldversicherung existiert, wird in der Verfügung das Institut angegeben. Wer eine andere als die gesetzlich dafür vorgesehene Person mit der Organisation der Bestattung bevollmächtigen möchte, der kann auch dies im Rahmen der Bestattungsverfügung tun.

Hinterlegen einer Bestattungsverfügung

Die Bestattungsverfügung kann entweder handschriftlich verfasst oder eine Vorlage ausgedruckt werden. In beiden Fällen ist es wichtig, das Dokument selbst mit Datum zu unterschreiben. Auch eine notarielle Beglaubigung ist eine sinnvolle Maßnahme, um die Gültigkeit der gemachten Angaben zu bekräftigen. Ohne diese Beglaubigung könnten die Verfügungen nach dem Tod angezweifelt werden. Wenn das Dokument verfasst und unterschrieben ist, sollte es an einem sicheren Ort hinterlegt werden. Es sollte ein Ort gewählt werden, an dem die Bestattungsverfügung im Todesfall schnell gefunden werden kann. Zudem sollten Angehörige über die Existenz der Bestattungsverfügung informiert werden. Es ist empfehlenswert, eine Mappe anzulegen, in der alle wichtigen Dokumente hinterlegt sind.

Vorlagen für eine Bestattungsverfügung

Im Internet gibt es einige Anleitungen zum Verfassen der Bestattungsverfügung. Auch Vorlagen werden für das Verfassen einer Bestattungsverfügung angeboten. Eine Vorlage beinhaltet im Idealfall alle wichtigen Regelungen bezüglich der Bestattung, damit alle gewünschten Details festgelegt werden können. Wer beispielsweise bereits verfügen möchte, welche Inschrift sein Grabstein tragen soll, findet in detaillierten Bestattungsverfügungen die Möglichkeit, dazu Angaben zu machen. Doch nicht alle Angaben, die gemacht werden können, müssen auch gemacht werden. Die Entscheidung über bestimmte Fragen kann ebenfalls den bestattungspflichtigen Angehörigen oder dem dazu Bevollmächtigen überlassen werden.

Text: Bestattungen.de

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