Auto

Gefährliche Verkehrsverstöße werden teurer

Der Bundesrat hat den Weg für eine Reihe von Neuregelungen im Zusammenhang mit Verkehrsverstößen freigegeben; zum Teil werden die Strafandrohungen drastisch erhöht.

Kaum eine Verkehrsordnungswidrigkeit wird so häufig begangen wie das immer vorsätzliche Hantieren mit Smartphones am Steuer. Für Verstöße werden 100 Euro statt 60 Euro fällig, weiterhin verbunden mit einem Punkt in der Flensburger Verkehrssünderdatei. Bei einer Sachbeschädigung drohen 200 Euro, zwei Punkte sowie ein Monat Fahrverbot. Werden Fahrradfahrer mit Handy in der Hand ertappt, müssen sie 55 Euro statt bisher 25 Euro zahlen. Das Gesetz schloss bisher nur Mobil- und Autotelefone ein, nun wird das Gesetz auch auf Kommunikationsgeräte wie Tablets und Laptops erweitert.

Die Folgen schwerer Unfälle zeigen, wie wichtig das Bilden von Rettungsgassen ist. Wer bei stockendem Verkehr etwa auf einer Autobahn keine Notgasse bildet, muss statt bisher 20 Euro künftig mindestens 200 Euro zahlen und bekommt zwei Punkte im Fahreignungsregister. Im schwersten Fall werden nach einer neu eingeführten Regelung bis zu 320 Euro verbunden mit einem Monat Fahrverbot fällig. Der Bundesrat hat außerdem die Bußgelder für Verstöße gegen die Pflicht, bei Blaulicht oder Einsatzhorn sofort freie Bahn zu schaffen, angehoben: Demnach drohen generell mindestens 240 Euro und bis 320 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot, wenn Autofahrer Einsatzwagen mit Blaulicht und Martinshorn ignorieren – auch unabhängig von einer Rettungsgasse.

Nicht genehmigte Kraftfahrzeugrennen auf Autobahnen, Landstraßen und in Städten bringen immer wieder Menschen in extreme Gefahr. Im März hatte das Landgericht Berlin bundesweit erstmals zwei kriminelle Raser des Mordes schuldig gesprochen. Nun hat auch der Gesetzgeber illegalen Autorennen den Kampf angesagt: Wer sie veranstaltet oder daran teilnimmt muss künftig mit bis zu zehn Jahren Haft rechnen, wenn dabei jemand schwer verletzt oder getötet wird. Aber auch wenn niemand zu Schaden kommt, drohen den rücksichtslosen Rasern bis zu zwei Jahre Haft. Dafür wird ein neuer Straftatbestand im Strafgesetzbuch eingeführt. Bisher wird die Teilnahme an solchen Rennen als Ordnungswidrigkeit mit 400 Euro und einem Monat Fahrverbot geahndet.

Bestraft wird künftig schon der Versuch, ein Rennen zu organisieren. Fahrzeuge können eingezogen werden. Erfasst werden auch Fahrer, die es unabhängig von Rennen‚ grob verkehrswidrig und rücksichtslos übertreiben.

Text: dpp-AutoReporter/wpr

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