Auto

Bei Rot ist Bremsen das Gebot

Wer über eine rote Ampel fährt, erhält im ‚günstigsten‘ Fall eine Geldbuße von 90 Euro und einen Punkt im Flensburger Verkehrszentralregister. War die Ampel beim Überfahren schon länger als eine Sekunde rot, sind 200 Euro Geldbuße, zwei Punkte und ein Fahrverbot von einem Monat fällig. Wurde ein Verkehrsteilnehmer gefährdet, steigt die Geldbuße sogar auf 320 Euro. Falls ein Rotlichtverstoß während der Führerschein-Probezeit begangen wird, verlängert sich diese um zwei Jahre und der Fahrer wird zusätzlich zur Teilnahme an einem Aufbauseminar verpflichtet. Das Überfahren einer Ampel bei Rot wird bei einer technischen Rotlichtüberwachung durch zweifaches Blitzen festgestellt. Das erste Mal wird die Kamera ausgelöst, wenn die Haltelinie überquert wurde. Das zweite Mal blitzt es, wenn der Fahrer über den Kreuzungsbereich gefahren ist. Wurde die Haltelinie nur knapp überfahren und der Fahrer bleibt sofort stehen oder setzt zurück, liegt kein Rotlichtverstoß vor. Vorsicht: Auch einfache Polizisten können einen Rotlichtverstoß und die entsprechende Zeitüberschreitung auch ohne Beweisfoto zur Last legen.

Der grüne Blechpfeil gestattet das Rechtsabbiegen an einer roten Ampel. Der Autofahrer muss dann auf den Querverkehr, sowie Fußgänger und Radfahrer achten und ihnen die Vorfahrt gewähren. Auf jeden Fall muss er vor dem Abbiegen anhalten, sonst drohen ihm ein Bußgeld von 70 Euro und ein Punkt in Flensburg. Bei Rad- und Fußübergängen gelten für Radfahrer die Fußgängerampeln, wenn keine spezielle Radfahrerampel besteht. Diese Regel gilt aber nur noch bis Ende des Jahres 2016. Achtung: Ab Januar 2017 müssen sich Radfahrer an der Ampel für Autofahrer halten, falls es kein eigenes Lichtzeichen für Radfahrer gibt. Ist eine Ampel ausgefallen, gelten die aufgestellten Verkehrszeichen. Sind keine vorhanden, so gilt die allgemeine Regel ‚rechts vor links‘. Je nach Situation können in einem solchen Fall auch Polizisten für einen reibungslosen Verkehrsfluss eingesetzt werden.

Ein Gelblichtverstoß kostet 15 Euro. Die Gelbphase richtet sich immer nach der zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Auf Straßen mit einem Tempolimit bis 50 km/h beträgt die Gelbphase drei Sekunden, bei 60 km/h vier und bei einer Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h fünf Sekunden. Wer auf eine gelbe Ampel zufährt, sollte also nicht noch Gas geben. Gelb signalisiert, dass der Fahrer auf das nächste Lichtzeichen – das Rotlicht – warten muss. Nur, wer sich unmittelbar vor der Ampel befindet und eine gefährliche Bremsung riskieren würde, darf weiterfahren.

Text: Autoreporter

Verwandte Artikel

Das könnte Dich auch interessieren
Schließen
Schaltfläche "Zurück zum Anfang"
Nacht der Musik 2024