Auto
Weitergegebenes Kurzkennzeichen gibt den Schutz nicht weiter
Mit Kurzzeitkennzeichen ist ein Versicherungsschutz nur für den Halter des Wagens gegeben, auf den es (im Regelfall für maximal 5 Tage) zugelassen wurde. Gibt dieser das rote Kennzeichen an einen anderen weiter, so wird damit keine „Versicherung“ begründet. Das heißt: Das Kennzeichen an deren oder dessen Fahrzeug hat keine Wirkung. Entsprechendes gilt, wenn ein solches Kennzeichen gestohlen wurde und dann ein Unfall passiert.
Wolfgang Büser/dpp-AutoReporter