Verfahren zur Neuausweisung des Wasserschutzgebietes beginnt
Einwendungen nur schriftlich möglich
In Kürze beginnt das Verfahren zur Neuausweisung des Wasserschutzgebietes der Stadt Füssen in der Gemeinde Schwangau. Das Landratsamt hat inzwischen die Unterlagen für die Auslegung des Verordnungsentwurfs mit einem Übersichtsplan und einem Grundstücksverzeichnis an die Gemeinde Schwangau übergeben.
Die Gemeinde wird die Unterlagen nun innerhalb von drei Wochen öffentlich bekanntmachen und für interessierte Bürger zur Einsicht bereithalten. Auch das hydrogeologische Gutachten über die Planung des Wasserschutzgebietes kann bei der Gemeinde eingesehen werden.
Die Auslegung der Unterlagen dauert einen Monat. Anschließend können noch zwei Wochen Bedenken und Anregungen zum geplanten Verordnungserlass vorgetragen werden. Das Landratsamt weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass nur schriftlich vorgetragene Einwendungen zugelassen werden, E-Mails reichen nicht aus.
Text : PM